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Home Geschäftsstelle Jugendordnung
Jugendordnung PDF Drucken E-Mail

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Die Jugendorganisation des Sportvereins VfL 09/31 Kesselheim e.V., trägt den Namen: VfL Sportjugend. Mitglieder sind alle Jugendlichen des VfL 09/31 Kesselheim e.V, sowie alle innerhalb des Jugendbereichs gewählten und berufenen Mitglieder.

§ 2 Aufgaben

Die Jugendorganisation führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Ordnung.
Die Aufgaben der Jugendorganisation sind:

a) Förderung des Sports als ein Schwerpunkt der Jugendarbeit (vgl. KJHG § 11- (3)
b) Pflege der sportlichen Betätigung zur Steigerung der körperlichen Leistungs-fähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude.
c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge.
d) Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Gesellschaftsformen.
e) Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisa-tionen.
f) Pflege der internationalen Verständigung.

§ 3 Organe

Organe der Vereinsjugend sind: - die Jugendvollversammlung und der Jugendausschuss.

§ 4 Jugendvollversammlung

Einmal im Jahr, in der Regel einen Monat vor der ordentlichen Mitgliederversammlung, beruft der Jugendausschuss alle jugendlichen Mitglieder bis zum Alter von 18 Jahren zur Jugend-vollversammlung ein. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Jugendlichen des Vereins ab Vollendung des siebten Lebensjahres. Ebenfalls stimm- und wahlberechtigt sind die Jugendübungsleiter und die Jugendtrainer sowie der Vereinsjugendleiter und sein Stellvertreter.
Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:

a)    Bericht des Jugendausschusses.
b)    Kassenbericht.
c)    Entlastung der Mitglieder des Jugendaus-schusses.
d)    Wahl der Mitglieder des Jugendvorstands (Wahl des Jugendleiters und des            Stellvertreters für zwei Jahre, beide mindestens 18 Jahre alt).
e)    Festlegung von Schwerpunkten der Jugendarbeit.
f)    Diskussion und Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

Die Jugendvollversammlung ist beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß (schriftlich) und fristgemäß (drei Wochen vorher) eingeladen wurde. Die Jugendvollversammlung wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt worden ist. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die Mitglieder der Jugendorganisation haben je eine nicht übertragbare Stimme.

§ 5 Jugendausschuss

Der Jugendausschuss besteht aus:

a)    der Vereins-Jugendleitung
b)    den Stellvertretern des VfL
c)    den Abteilungsleitern
d)    weiteren Vertretern für spezielle Aufgabenbereiche

Aufgaben des Jugendausschusses sind:

 

  1. Beratung und Beschlussfassung des Jugendetats.
  2. Nachberufung ausgeschiedener Mitglieder des Jugendvorstands.
  3. Führung der Jugendkasse.
  4. Einsetzen von Kommissionen für zeitlich begrenzte Aufgaben.
  5. Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen der Jugendarbeit einschließlich der Vorbereitung von Anträgen der Vereinsjugend an den Gesamtverein.
  6. Umsetzung von Beschlüssen der Jugend-vollversammlung.
  7. Planung von Aktivitäten der Vereinsjugend.
  8. Koordination der Jugendarbeit in den Abteilungen.
  9. Bestätigung der Abteilungsjugendordnung.
  10. Gewinnung von weiteren Mitarbeitern für die Jugendarbeit.


Der Jugendausschuss hat die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen abweichend von der Jugendordnung weitere Ausschussmitglieder zu berufen.
Aufgaben des Jugendausschusses sind:

  1. Der Vereinsjugendleiter leitet die Sitzungen des Jugendausschusses und lädt dazu ein. Die Sitzungen finden nach Bedarf, mindestens aber viermal jährlich statt.
  2. Bei Bedarf können zu den Sitzungen des Jugendausschusses zur Beratung weitere Personen eingeladen werden.


§ 6 Vertretung der Vereinsjugend im Gesamtverein

Der Vereinsjugendleiter vertritt die Interessen der Vereinsjugend mit Sitz und Stimme im erweiterten Vorstand.

§ 7 Abteilungsjugenden

Die Abteilungsjugenden sind durch den Abteilungsjugendleiter und die Abteilungsjugendsprecher im Jugendausschuss mit Sitz und Stimme vertreten. Sie werden durch die Abteilungsversammlung entsprechend der Jugend-ordnung gewählt.

§ 8 Jugendkasse

a) Die Jugendkasse wird vom Jugendausschuss geführt.
b) Die Jugendkasse ist TeiI des Vereins-vermögens. Sie ist zum Jahresende mit der Kasse des Gesamtvereins abzustimmen.
c) Die Vereinsjugend wirtschaftet selbstständig und eigenverantwortlich mit den ihr direkt zufließenden Jugendfördermitteln. Sie ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen.

§ 9 Gültigkeit, Änderung der Jugendordnung

Änderungen dieser Ordnung werden von der Jugendvollversammlung beschlossen. Soweit dadurch eine Satzungsänderung notwendig ist, ist die geänderte Jugendordnung der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.

 



Vorstandsmitglieder und Ansprechpartner der Abteilungen

1. Vorsitzender:
Herbert Dott    0261 - 802522

Leiter Sport:
Burkhard Hoffend    0261 - 9824727

Leiter Geschäftsstelle/Verwaltung
Stephan Breitengraser

Leiter Finanzen:
Bernd Urmersbach

Leiter Vereinsanlagen
Udo Ginsterblum

Leiter Öffentlichkeitsarbeit:
Reinhard Müllender    0261 – 869895

Ansprechpartner der Abteilungen

Vereinsjugendwart: Jörg Hürter    0261 - 394712
Badminton: Günter Vieweg    0261 – 84335
Alte Herren: Josef Raffauf    0261 - 82256
Gymnastik, Turnen u. Spiel: Wilma Schuth, Manuela Scherag 
Fußball (Senioren):  Thomas Fenske
Fußballjugend: Kurt Willnecker    0261 – 869911
Seniorensport: Kert Grün  0261 – 
Ski: Herbert Still    02630 – 4917
Tennis: Marco Bahlo    0261 - 801519
Tischtennis:  Hans-Reinhard Susewind 
Volleyball: Johannes Gesenhues    0261 - 15042
Tanzsport/Salsa: Stephan Breitengraser    02630/966048
Wandern: Martin Raffauf

 

 

 

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in Badminton von cmsworxx.de, 14-07-08 07:53

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