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§ 1 Name und Mitgliedschaft
Die Jugendorganisation des Sportvereins VfL 09/31 Kesselheim e.V., trägt den Namen: VfL Sportjugend. Mitglieder sind alle Jugendlichen des VfL 09/31 Kesselheim e.V, sowie alle innerhalb des Jugendbereichs gewählten und berufenen Mitglieder.
§ 2 Aufgaben
Die Jugendorganisation führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Ordnung. Die Aufgaben der Jugendorganisation sind:
a) Förderung des Sports als ein Schwerpunkt der Jugendarbeit (vgl. KJHG § 11- (3) b) Pflege der sportlichen Betätigung zur Steigerung der körperlichen Leistungs-fähigkeit, Gesunderhaltung und Lebensfreude. c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge. d) Entwicklung neuer Formen des Sports, der Bildung und zeitgemäßer Gesellschaftsformen. e) Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisa-tionen. f) Pflege der internationalen Verständigung.
§ 3 Organe
Organe der Vereinsjugend sind: - die Jugendvollversammlung und der Jugendausschuss.
§ 4 Jugendvollversammlung
Einmal im Jahr, in der Regel einen Monat vor der ordentlichen Mitgliederversammlung, beruft der Jugendausschuss alle jugendlichen Mitglieder bis zum Alter von 18 Jahren zur Jugend-vollversammlung ein. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Jugendlichen des Vereins ab Vollendung des siebten Lebensjahres. Ebenfalls stimm- und wahlberechtigt sind die Jugendübungsleiter und die Jugendtrainer sowie der Vereinsjugendleiter und sein Stellvertreter. Aufgaben der Jugendvollversammlung sind:
a) Bericht des Jugendausschusses. b) Kassenbericht. c) Entlastung der Mitglieder des Jugendaus-schusses. d) Wahl der Mitglieder des Jugendvorstands (Wahl des Jugendleiters und des Stellvertreters für zwei Jahre, beide mindestens 18 Jahre alt). e) Festlegung von Schwerpunkten der Jugendarbeit. f) Diskussion und Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
Die Jugendvollversammlung ist beschlussfähig, wenn zu ihr ordnungsgemäß (schriftlich) und fristgemäß (drei Wochen vorher) eingeladen wurde. Die Jugendvollversammlung wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt worden ist. Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. Die Mitglieder der Jugendorganisation haben je eine nicht übertragbare Stimme.
§ 5 Jugendausschuss
Der Jugendausschuss besteht aus:
a) der Vereins-Jugendleitung b) den Stellvertretern des VfL c) den Abteilungsleitern d) weiteren Vertretern für spezielle Aufgabenbereiche
Aufgaben des Jugendausschusses sind:
- Beratung und Beschlussfassung des Jugendetats.
- Nachberufung ausgeschiedener Mitglieder des Jugendvorstands.
- Führung der Jugendkasse.
- Einsetzen von Kommissionen für zeitlich begrenzte Aufgaben.
- Beratung und Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen der Jugendarbeit einschließlich der Vorbereitung von Anträgen der Vereinsjugend an den Gesamtverein.
- Umsetzung von Beschlüssen der Jugend-vollversammlung.
- Planung von Aktivitäten der Vereinsjugend.
- Koordination der Jugendarbeit in den Abteilungen.
- Bestätigung der Abteilungsjugendordnung.
- Gewinnung von weiteren Mitarbeitern für die Jugendarbeit.
Der Jugendausschuss hat die Möglichkeit, in begründeten Einzelfällen abweichend von der Jugendordnung weitere Ausschussmitglieder zu berufen. Aufgaben des Jugendausschusses sind:
- Der Vereinsjugendleiter leitet die Sitzungen des Jugendausschusses und lädt dazu ein. Die Sitzungen finden nach Bedarf, mindestens aber viermal jährlich statt.
- Bei Bedarf können zu den Sitzungen des Jugendausschusses zur Beratung weitere Personen eingeladen werden.
§ 6 Vertretung der Vereinsjugend im Gesamtverein
Der Vereinsjugendleiter vertritt die Interessen der Vereinsjugend mit Sitz und Stimme im erweiterten Vorstand.
§ 7 Abteilungsjugenden
Die Abteilungsjugenden sind durch den Abteilungsjugendleiter und die Abteilungsjugendsprecher im Jugendausschuss mit Sitz und Stimme vertreten. Sie werden durch die Abteilungsversammlung entsprechend der Jugend-ordnung gewählt.
§ 8 Jugendkasse
a) Die Jugendkasse wird vom Jugendausschuss geführt. b) Die Jugendkasse ist TeiI des Vereins-vermögens. Sie ist zum Jahresende mit der Kasse des Gesamtvereins abzustimmen. c) Die Vereinsjugend wirtschaftet selbstständig und eigenverantwortlich mit den ihr direkt zufließenden Jugendfördermitteln. Sie ist verantwortlicher Empfänger der Zuschüsse für jugendpflegerische Maßnahmen.
§ 9 Gültigkeit, Änderung der Jugendordnung
Änderungen dieser Ordnung werden von der Jugendvollversammlung beschlossen. Soweit dadurch eine Satzungsänderung notwendig ist, ist die geänderte Jugendordnung der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
Sofern in der Jugendordnung keine besonderen Regelungen enthalten sind, gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.
Vorstandsmitglieder und Ansprechpartner der Abteilungen
1. Vorsitzender: Herbert Dott 0261 - 802522
Leiter Sport: Burkhard Hoffend 0261 - 9824727
Leiter Geschäftsstelle/Verwaltung Stephan Breitengraser
Leiter Finanzen: Bernd Urmersbach
Leiter Vereinsanlagen Udo Ginsterblum
Leiter Öffentlichkeitsarbeit: Reinhard Müllender 0261 – 869895
Ansprechpartner der Abteilungen
Vereinsjugendwart: Jörg Hürter 0261 - 394712 Badminton: Günter Vieweg 0261 – 84335 Alte Herren: Josef Raffauf 0261 - 82256 Gymnastik, Turnen u. Spiel: Wilma Schuth, Manuela Scherag Fußball (Senioren): Thomas Fenske Fußballjugend: Kurt Willnecker 0261 – 869911 Seniorensport: Kert Grün 0261 – Ski: Herbert Still 02630 – 4917 Tennis: Marco Bahlo 0261 - 801519 Tischtennis: Hans-Reinhard Susewind Volleyball: Johannes Gesenhues 0261 - 15042 Tanzsport/Salsa: Stephan Breitengraser 02630/966048 Wandern: Martin Raffauf
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